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Kirchenverwaltungen


Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen Pfarrgemeinde oder Filialgemeinde und ist das höchste Gremium oder sogar der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten.

Jede Pfarrei und auch jede Filialgemeinde wählt eine eigene Kirchenverwaltung, die jeweils nur über die eigenen Mittel, Gebäude, etc. waltet. Der Kirchenverwaltung gehören immer der Pfarrer, sowie eine festgelegte Anzahl an gewählten Mitgliedern an. Die Mitglieder werden für sechs Jahre gewählt und bestimmen aus deren Mitte heraus einen Kirchenpfleger, sozusagen der Sprecher der Kirchenverwaltung.


Furth: Gerhard Halbinger

Obersüßbach:

                Niedersüßbach:

                Obermünchen: Maria Radlmeier

Unterneuhausen:

                Oberneuhausen:

                Stollnried:

Weihmichl: Thomas Neumeier

Schatzhofen:


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