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Kirchenverwaltungen


Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen Pfarrgemeinde oder Filialgemeinde und ist das höchste Gremium oder sogar der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten.

Jede Pfarrei und auch jede Filialgemeinde wählt eine eigene Kirchenverwaltung, die jeweils nur über die eigenen Mittel, Gebäude, etc. waltet. Der Kirchenverwaltung gehören immer der Pfarrer, sowie eine festgelegte Anzahl an gewählten Mitgliedern an. Die Mitglieder werden für sechs Jahre gewählt und bestimmen aus deren Mitte heraus einen Kirchenpfleger, sozusagen der Sprecher der Kirchenverwaltung.


Furth: Josef Steffel

Obersüßbach: Karl Trostl

                Niedersüßbach: Richard Schinagl

                Obermünchen: Maria Radlmeier

Unterneuhausen: Peter Novotny

                Oberneuhausen: Hubert Anglhuber

                Stollnried: Franz Maier

Weihmichl: Edelgard Bentz

Schatzhofen: Reinhard Stanglmaier


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