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Kirchenverwaltungen


Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen Pfarrgemeinde oder Filialgemeinde und ist das höchste Gremium oder sogar der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten.

Jede Pfarrei und auch jede Filialgemeinde wählt eine eigene Kirchenverwaltung, die jeweils nur über die eigenen Mittel, Gebäude, etc. waltet. Der Kirchenverwaltung gehören immer der Pfarrer, sowie eine festgelegte Anzahl an gewählten Mitgliedern an. Die Mitglieder werden für sechs Jahre gewählt und bestimmen aus deren Mitte heraus einen Kirchenpfleger, sozusagen der Sprecher der Kirchenverwaltung.


Furth: Gerhard Halbinger

Obersüßbach: Michael Ostermayer

                Niedersüßbach:

                Obermünchen: Maria Radlmeier

Unterneuhausen: Peter Novotny

                Oberneuhausen: Hubert Anglhuber

                Stollnried: Ingrid Emslander

Weihmichl: Thomas Neumeier

Schatzhofen: Reinhard Stanglmayr


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